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Die Immobiliennews im Februar 2024

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29.

Februar 2024

Start für KfW-Förderanträge zum klimafreundlichen Heizungstausch

Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, können ab dem 27. Februar 2024 Förderanträge für den Heizungstausch nach dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei der KfW stellen. Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen können erst im Laufe des Jahres, gestaffelt nach Gruppen, entsprechende Anträge stellen. Die Starttermine werden von der KfW in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) festgelegt und bekannt gegeben. Vermieter, die ihre Heizung zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 bereits gegen eine Anlage mit Wärmepumpe ausgetauscht haben oder werden, können die entsprechenden Förderanträge auch rückwirkend bei der KfW stellen, sobald dies möglich ist.

Zum Hintergrund: Vermieter können für den Heizungstausch für die erste Wohnung im Gebäude maximal 30.000 Euro, für die zweite bis sechste Wohnung jeweils maximal 15.000 Euro und ab der siebten Wohnung jeweils maximal 8.000 Euro erhalten. Das Gesetz schreibt vor, dass in Neubaugebieten jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Für Neubauten außerhalb dieser Gebiete gilt diese Vorgabe ab 2026. Bis dahin müssen die Bundesländer nach dem Wärmegesetz Fernwärmekonzepte für die jeweiligen Städte vorlegen, damit sich Hausbesitzer für einen Fernwärmeanschluss oder eine Wärmepumpe entscheiden können. Ab 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden.

Berlin führt Härtefallklausel wegen Änderung der Grundsteuer ein

Berlin hat als erstes Bundesland bekannt gegeben, dass es durch die Reform der Grundsteuer keine finanziellen Vorteile erzielen und den Hebesatz deutlich senken will. Finanzsenator Stefan Evers erklärte in einer Pressemitteilung, Berlin habe nahezu alle Grundsteuerbescheide erfolgreich erlassen. Nach einer sorgfältigen Analyse der Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Steuerbelastung sei man zu dem Schluss gekommen, dass Handlungsbedarf bestehe: Die Analyse Berlins hat ergeben, dass die bundesgesetzlich festgelegten Messzahlen zu einer höheren Belastung von Wohnimmobilien in der Hauptstadt führen würden. Deshalb wird Berlin die Messzahlen anpassen, so dass ab 2025 die Steuermesszahl für Wohngrundstücke 0,31 Promille und für Nichtwohngrundstücke sowie unbebaute Grundstücke 0,45 Promille betragen soll. Der Hebesatz für bebaute und bebaubare Grundstücke soll von derzeit 810 Prozent auf 470 Prozent gesenkt werden.

Zum Schutz von Eigentümern, die durch die neuen Hebesätze in ihrer Existenz bedroht wären, wird in Berlin eine Härtefallklausel eingeführt. Diese ermöglicht insbesondere bei selbst genutzten Wohngrundstücken eine weitere Absenkung der Grundsteuer. Eigentümer, die von der Härtefallregelung Gebrauch machen wollen, müssen einen entsprechenden Antrag stellen und nachweisen, dass sie durch die neue Grundsteuer in ihrer Existenz bedroht sind.

Rückgang beim Wohnungsbau

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erlitt der Wohnungsbau im Jahr 2023 mit einem realen Auftragsrückgang von 19,8 Prozent einen deutlichen Einbruch. Dies war der stärkste Rückgang in der Branche. Nominal fiel das Ergebnis des Segments mit einem Minus von 13,4 Prozent auf den niedrigsten Stand seit 2018.

Das Statistische Bundesamt teilte im Februar mit, dass das deutsche Bauhauptgewerbe trotz einer leichten Erholung im Dezember auch 2023 mit rückläufigen Auftragseingängen zu kämpfen hatte. Im Vergleich zu 2022 sank der reale (preisbereinigte) Wert der Aufträge um 4,4 Prozent. Aufgrund deutlich gestiegener Preise überschritt der Auftragswert der Branche mit 102,3 Mrd. Euro jedoch erstmals die 100-Milliarden-Euro-Grenze. Dies entspricht einem nominalen (nicht preisbereinigten) Wachstum von 3,3 Prozent.

Nach den Auswertungen des Bundesamtes entwickelte sich insbesondere der Hochbau schwach: Mit 49,1 Milliarden Euro wurde das Vorjahresergebnis um fünf Prozent verfehlt. Preisbereinigt ergab sich sogar ein Minus von 11,4 Prozent. Den stärksten Rückgang musste der reine Wohnungsbau mit einem preisbereinigten Minus von 19,8 Prozent hinnehmen. Ein nominaler Rückgang der Aufträge um 13,4 Prozent führte zum niedrigsten nominalen Jahresergebnis seit fünf Jahren. Der Tiefbau verzeichnete dagegen einen Anstieg der Auftragswerte: real um drei Prozent und nominal um 12,2 Prozent auf 53,2 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr. Maßgeblichen Anteil an diesem Rekordergebnis hatten Großprojekte.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist der Jahresumsatz im Bauhauptgewerbe im Vergleich zum Vorjahr real um 3,3 Prozent zurückgegangen. Nominal stieg der Umsatz jedoch um 3,5 Prozent auf einen neuen Rekordwert von 113,8 Milliarden Euro. Den größten Anteil daran hatte der Wohnungsbau mit einem Jahresumsatz von 26,6 Milliarden Euro im Jahr 2023, dicht gefolgt vom gewerblichen Hochbau mit 26 Milliarden Euro.

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