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Die Immobiliennews im Januar 2024

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31.

Januar 2024

Ende des Förderstopps: Serielles Sanieren wird wieder bezuschusst

Gute Neuigkeiten für Immobilieneigentümer, die sanieren wollen: Das Förderprogramm Serielles Sanieren, das Ende 2023 aufgrund der Haushaltssperre zunächst gestoppt wurde, wird wieder aufgenommen. Somit ist es auch wieder möglich, staatliche Mittel für Beratungen zur Energieeffizienz zu erhalten.

Der Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht musste nach dem Haushaltsurteil Ende 2023 mehrere Förderprogramme aussetzen, da sie aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert wurden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat nun mitgeteilt, dass diese Programme wieder anlaufen.

Zuvor musste die Bundesregierung die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 prüfen – das teilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr mit.

Die erste Novelle der BEG, die seit 2021 die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Gebäuden sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung regelt, trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Im Zuge der Reform wurde auch ein Bonus für serielles Sanieren in Höhe von 15 Prozentpunkten eingeführt.

Sustainability Report: Investoren und Nutzer legen Wert auf Nachhaltigkeit

Das Thema Nachhaltigkeit hat für Käufer, aber auch Nutzer einer Immobilie einen immer größeren Stellenwert. Der „Sustainability Report 2023“ des Berufsverbands RICS (The Royal Institution of Chartered Surveyors) zeigt, dass die Nachfrage nach nachhaltigen Gebäuden 2023 weltweit gestiegen ist. Rund 4.000 weltweit tätige Immobilienexperten wurden für den Report befragt.

Die Ergebnisse verdeutlichen, wie relevant die Energiebilanz einer Immobilie für deren Bewertung ist: In Deutschland stellten demnach 53,5 Prozent der Befragten einen leichten Anstieg der Nachfrage seitens der Mieter nach grünen und nachhaltigen Immobilien fest, 31 Prozent der Befragten beobachteten sogar einen deutlichen Anstieg. Eine ähnliche Entwicklung ist dem Report zufolge bei den Investitionen zu bemerken: 53,5 Prozent der Experten berichteten, dass es in Deutschland bei Investitionen in Immobilien einen leichten Nachfrageanstieg bezüglich grüner beziehungsweise nachhaltiger Immobilien gab und 31 Prozent berichteten von einem deutlichen Wachstum. Insgesamt lag im „RICS Sustainability Report 2023“ der Wert für Deutschland damit bei 84,5 Prozent (2022: 87 Prozent – leichter Anstieg 38 Prozent, deutlicher Anstieg 49 Prozent).

Einfluss auf den Kapitalwert

Die Experten stellten fest, dass sich die Nachhaltigkeit eines Gebäudes auch deutlich auf die Mieten und Kapitalwerte auswirkt. Etwa 27 Prozent der Befragten in Europa sind demnach der Meinung, dass grüne Merkmale einen erheblichen Einfluss auf den Kapitalwert einer Immobilie haben und rund 16 Prozent der Befragten gaben an, dass sich grüne Merkmale eines Gebäudes erheblich auf den Mietpreis auswirken.

Als wichtigste Merkmale zur Bewertung einer Immobilie nannten sie Energieeffizienz, die Reduzierung des Energieverbrauchs und des Verbrauchs fossiler Brennstoffe – etwa jeder dritte Umfrageteilnehmer (30 Prozent) weltweit war der Meinung, dass das ein wesentliches Merkmal für Anleger ist und mehr als jeder Vierte (28 Prozent) beobachtete, dass auch Nutzern bei der Wahl einer Immobilie diese Faktoren wichtig sind.

Anleger legen beim Kauf einer Immobilie folglich auch Wert auf eine Green-Building-Zertifizierung: Etwa 30 Prozent der Experten weltweit gaben an, dass eine Green-Building-Zertifizierung ein wichtiges Merkmal für Immobilieninvestoren ist und etwa ein Fünftel der Befragten war der Meinung, dass auch Nutzer auf diese Zertifikate achten.

Viele der befragten Immobilienexperten scheinen sich einheitlichere, international gültige Standards für Green-Building-Zertifizierungen zu wünschen: Ein Drittel der Befragten nannte das Fehlen gemeinsamer Standards und Definitionen für umweltfreundliche Gebäude in Großbritannien und Europa eine Hürde. Sie betrachten verbindliche Normen für die Gesamtenergieeffizienz als wichtiges Mittel, um die Ziele des Green Deals der Europäischen Union (EU) erreichen zu können.

Neue Fristen für Vermieter: Heizungen müssen optimiert und geprüft werden

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohnungen müssen bis zum 30. September 2024 die Gaszentralheizung prüfen und im Falle von Mängeln optimieren lassen. Falls noch kein hydraulischer Abgleich gemacht wurde, ist dieser bis zum genannten Datum nachzuholen. Grundlage der Pflicht ist die Verordnung zur Sicherung der

Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV). Die Regelungen gelten von Januar bis September 2024 zwischenzeitlich parallel zu den Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist.

In großen Mehrfamilienhäusern ab zehn Wohneinheiten galt der 15. September 2023 als Stichtag. Für kleinere Mehrfamiliengebäude sowie Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es diesbezüglich keine Vorschriften.

Bundeshaushalt 2024 beschlossen – mehr Geld für den Wohnungsbau

Die Politik will neue Wege zur Bekämpfung des akuten Wohnungsmangels in Deutschland schaffen. Dazu beinhaltet der Entwurf des Bundeshaushalts für das Jahr 2024 ein Förderprogramm zum Bau kleiner und bezahlbarer Wohnungen in Höhe von einer Milliarde Euro.

Der Haushaltsentwurf geht nun in die parlamentarische Beratung, Anfang Februar sollen Bundestag und Bundesrat darüber entscheiden. Im Rahmen des Förderprogramms „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten“ soll der Bau bezahlbarer Wohnungen mit weniger Wohnfläche, die mindestens dem Standard EH40 entsprechen, in Form einer Zinsverbilligung vereinfacht werden.

Es hatte wochenlang gedauert, bis der Haushaltsausschuss im Bundestag am 18. Januar den Etat 2024 mit Ausgaben in Höhe von 476,8 Milliarden Euro und neuen Krediten in Höhe von rund 39 Milliarden auf den Weg gebracht hatte.

Aus einer Mitteilung des Ministeriums geht hervor, dass das Programm neben dem KfW-Programm für den klimafreundlichen Neubau (KFN), der Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) und der sozialen Wohnraumförderung als dritte Säule zur Neubauförderung etabliert werden und kurzfristig auf 2024 und 2025 befristet wirken soll. Die Mieten sollen im unteren Drittel des Mietspiegels liegen. Wie aus einem Arbeitspapier hervorgeht, sind zehn Millionen für das Jahr 2024 eingeplant und die restliche Summe als Verpflichtungsermächtigung gestreckt über die nächsten Jahre bis 2034.

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