Für Eigentümer

Aus für Förderung bestimmter Gasheizungen im neuen Jahr 2023

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10.

Februar 2023

Aus für eine stark nachgefragte Förderung: Der Bonus für die Installation von Gasheizungen für selbst genutzten Wohnraum ist zum 1. Januar 2023 weggefallen. Ganz konkret betroffen davon ist der Paragraf 35c im Einkommensteuergesetz (EStG). Den Weg dafür hat der Bundesrat am 16. Dezember 2022 frei gemacht, indem er der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) zustimmte.

Steuerermäßigung für energetische Sanierung

Über den Paragrafen 35c EStG werden energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden steuerlich gefördert, die Eigentümer selbst bewohnen. Gefördert werden bestimmte Einzelmaßnahmen, sofern diese als förderwürdig eingestuft werden. Die Förderung von gasbetriebenen Wärmepumpen, Gasbrennwerttechnik und Gas-Hybridheizungen wurde zu Beginn des neuen Jahres von dieser Liste gestrichen.

Verordnung ging aus Klimaschutzprogramm hervor

In ihrer ursprünglichen Form trat die ESanMV am 1. Januar 2020 in Kraft. Hervorgegangen war sie aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der alten Bundesregierung. Erstmals geändert wurde die Verordnung zum 26. März 2021. Damals wurde die Förderung bestimmter Maßnahmen angepasst. Grundlage der Verordnung war das Gebäudeenergiegesetz (GEG), wie es im November 2020 beschlossen wurde.

Bedingungen für die Förderung

Eine steuerliche Ermäßigung ist nach Paragraf 35c EStG nur dann möglich, wenn ein Haus oder eine Wohnung vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Dann können Maßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert werden. Doch eine weitere Bedingung greift: Die Maßnahmen müssen nach dem 31. Dezember 2019 gestartet worden und bis zum 1. Januar 2030 abgeschlossen sein.

Pflichten für Gasheizungsnutzer seit Oktober 2022

Wer für die Wärme im Eigenheim auf eine Gasheizung setzt, dem hat die Bundesregierung schon seit Oktober 2022 zusätzliche Pflichten auferlegt. Das Ziel: Energie zu sparen und die knappen deutschen Gasvorkommen zu schonen. Teil der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) ist es unter anderem, dass Gebäude mit Gasheizung verpflichtenden jährlichen Heizungsprüfungen unterzogen werden. Sollten sich die Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung als besonders ineffizient herausstellen, müssen sie ausgetauscht werden.

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