Willkommen an der ersten Gabelung auf dem Weg zu der für Sie passenden Immobilie. Wo und wie möchte ich wohnen? Was erwarte ich vom Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage?
Weiterlesen weniger InfosWOHNUNGSKAUF VON A BIS Z – SCHRITT FÜR SCHRITT ZU IHRER EIGENTUMSWOHNUNG.
Sondereigentum, Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Gemeinschaftseigentum, Instandhaltungsrücklage, WEG-Verwalter, Sondereigentumsverwalter usw. – beim Wohnungskauf stolpern Sie früher oder später mit Sicherheit über den ein oder anderen dieser Begriffe.
Wir lassen Sie mit diesen Fachwörtern nicht allein. Wir werden Ihnen dabei helfen, den Kauf Ihrer Eigentumswohnung zu einem Spaziergang zu machen. Den ersten Schritt dazu möchten wir schon hier beschreiten, indem wir Sie mit unserem Leitfaden über die üblichen Schritte informieren, die beim Wohnungskauf durchlaufen werden – vom Kaufwunsch bis hin zur Eigentumsumschreibung.
All diese Fragen stellen sich zu Beginn Ihres Weges zum Eigentümer. Doch wie gestaltet sich ein Wohnungskauf eigentlich ganz konkret? Wohnungskäufe müssen durch notariell beurkundete Verträge besiegelt werden.
Weiterlesen weniger InfosZu Beginn des Wohnungskaufs steht die Auswahl der passenden Eigentumswohnung. Aber was ist passend und was nicht? Das hängt davon ab, ob Sie die Wohnung als Kapitalanlage kaufen oder selbst dort leben wollen.
Weiterlesen weniger InfosDie „harten Fakten“ spielen auch bei dem Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage eine elementare Rolle. Tendenziell treten emotionale Gründe wie der persönliche Geschmack stärker in den Hintergrund, während Kriterien
Weiterlesen weniger InfosSie haben Ihre Traumwohnung gefunden? Dann ist es an der Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen. Ihre Kaufabsicht erklären Sie durch eine Reservierungsvereinbarung, welche Ihnen die ausgewählte Eigentumswohnung für einen
Weiterlesen weniger InfosFolgenden Fragen sollten Sie sich bei der Finanzierung Ihrer Wohnung stellen: Kaufe ich die Wohnung vom Ersparten? Mit welcher Bank möchte ich gemeinsam den Wunsch nach Wohnungseigentum realisieren?
Weiterlesen weniger InfosFür viele Menschen ist der Wohnungskauf der erste Kontakt mit einem Notar. Doch auch Erstkäufer brauchen keinerlei Bedenken zu haben – denn genau wie beim Wohnungskauf als Ganzes ist auch der Ablauf eines Beurkundungstermins klar geregelt.
Weiterlesen weniger InfosZum Schutz des Käufers beantragt der Notar nach der Beurkundung den Eintrag einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Das bedeutet, dass der Käufer bereits als neuer Eigentümer „vorgemerkt“ wird.
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