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Maßnahmenpaket der Bundesregierung – das kommt auf Eigentümer zu

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20.

April 2022

Angeheizt durch den Krieg in der Ukraine steigen die Energiepreise immer weiter. Um gegenzusteuern hat die Bundesregierung nun ein Maßnahmenpaket beschlossen. Neben Entlastungen für Verbraucher sind zahlreiche Maßnahmen für mehr Energieeffizienz in dem Paket enthalten, die Immobilieneigentümer betreffen.

Gasheizung als „Auslaufmodell“

Um die Abhängigkeit Deutschlands von Gas, Öl und Kohle zu reduzieren, sollen gerade im Gebäudesektor die Anstrengungen beim Energiesparen verstärkt werden. Insbesondere die Art der Heizung steht hierbei im Fokus. Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart soll nun laut Beschluss bereits ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Zuvor war dies ab 2025 geplant. Schon im Vorfeld der Beratungen hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Gasheizungen als „Auslaufmodell“ bezeichnet und auch Grünen-Chefin Ricarda Lang sprach im Zusammenhang mit den Beschlüssen von einem „Abschied von der fossilen Gasheizung“. Um die ehrgeizigen Ziele zu erreichen will die Bundesregierung eine Wärmepumpen-Offensive starten und Immobilienbesitzer mit einem Austauschprogramm für alte Öl- und Gasheizungen unterstützen.

Strengere Mindeststandards für Neubauten ab 2023

Auch für den Neubau finden sich in dem Paket höhere Effizienzvorgaben. Bereits ab Januar 2023 soll das KfW-Effizienzhaus 55 zum ungeförderten Standard für Neubauten werden. Die staatliche Neubauförderung ist seit ihrem vorübergehenden Stopp im Januar 2022 schon seit Längerem ein Streitthema. Wirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck will in den kommenden Monaten einen Reformvorschlag machen.

Kritik an den Maßnahmen von Branchenvertretern und der Opposition

Neben Oppositionspolitikern kritisieren auch Branchenvertreter die Beschlüsse der Ampel-Koalition. Neben Fragen der Umsetzbarkeit sind vor allem die zu erwartenden Kostensteigerungen Gegenstand der Kritik. Andreas Ibel, Präsident des Bundesverbands Feier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), sieht in den beschlossenen Gebäudestandards eine Verschärfung des ohnehin bereits großen Kostendrucks und bezweifelt, dass es möglich sei, bereits ab 2024 ältere Bestandsgebäude mit Wärmepumpen auszustatten. Auch Jan-Marco Luczak, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bemängelt, dass bei zahlreichen Gebäuden der Einbau einer Wärmepumpe ohne weitere bauliche Maßnahmen nicht sinnvoll sei. Für einen ökonomischen und ökologischen Betrieb seien Flächenheizkörper wie eine Fußbodenheizung notwendig, so Luczak. Darüber hinaus wird auch das Vorschreiben des Effizienzhaus 55 als Mindeststandard kritisiert. Luczak zufolge sei dieser noch weit davon entfernt ein Marktstandard zu sein, und verteuere das Bauen deutlich.

Energiepreispauschale als Herzstück des Entlastungspakets

Bereits im Februar hatte die Koalition in Berlin ein erstes Entlastungspaket beschlossen, dass unter anderem die Abschaffung der EEG-Umlage ab Juli 2022 vorsieht. Neben den Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind in dem nun beschlossenen zweiten Entlastungspaket auch zahlreiche Entlastungsmaßnahmen für Verbraucher enthalten. Abgesehen von weiteren Einmalzahlungen für Sozialleistungs- und Kindergeldempfänger sowie einer Senkung der Benzinpreise ist vor allem die geplante Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro das Herzstück des Pakets. Sie soll allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen der Steuerklasse 1 bis 5, unabhängig von weiteren Leistungen wie beispielsweise der Pendlerpauschale, über die Lohn- und Gehaltsabrechnung ausgezahlt werden. Selbstständigen wird die Einkommensteuer-Vorauszahlung einmalig gesenkt. Mit einer Auszahlung ist voraussichtlich ab Juni 2022 zu rechnen.

Quellen: www.haufe.de www.tagesschau.de www.wdr.de

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